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Quellensteuer

Quellensteuer Definition

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die direkt an der Quelle der Auszahlung – also von der Bank – einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, zahlt in der Regel 25 Prozent Abgeltungssteuer auf seine Kapitalerträge. Wird ein Kapitalertrag im Ausland erwirtschaftet, so fällt in diesem Land unter Umständen ebenfalls eine sogenannte Quellensteuer an. Diese Ertragssteuer, die bei Entstehung d.h. nach dem Quellenprinzip fällig wird, müsste dann an das dortige Finanzamt abgeführt werden. Doppelbesteuerungsabkommen ermöglichen es allerdings, dass ausländische Quellensteuern deutlich minimiert und nicht selten sogar auf 0 Prozent gesenkt werden können.

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