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Gegengeschäft

Gegengeschäft Definition

Durch ein Gegengeschäft kann die Position eines Terminkontrakts geschlossen d.h. glattgestellt werden. Ist der Anleger einen Kontrakt short, so geht er zum Schließen der Position einen Kontrakt long und umgekehrt. Beide Geschäfte heben sich gegenseitig auf, unabhängig davon, welche Position zuerst eingegangen wurde. Die Differenz zwischen dem Long- und dem Shortgeschäft ist das Ergebnis des Termingeschäfts. Mit dem Gegengeschäft wird in der Regel die tatsächliche physische Lieferung des Basiswerts ausgeschlossen.

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